Neuer Seelsorger/neue Seelsorgerin für die Pfarrei Gossau ZH
Aktuell: Bericht und Ergebnisse zum Austausch vom 4. April 2024
Am 4. April nahmen knapp 50 Personen die Einladung des Pfarreirats an. Besonders gefreut hat uns, dass Personen jeden Alters – vom Jugendlichen bis zur Seniorin – mit dabei waren. Der Moderator Reto Nägelin stellte sich kurz vor und stieg dann mit einer bewegten und lockeren Übung ins Abendthema ein. So entstand bald ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und des Vertrauens, welches bei diesem Prozess so wichtig ist.
In dieser aufgelockerten Atmosphäre erhielten wir die Aufgabe mit den Personen der Tischgruppe für einmal zu träumen, Visionen zu äussern, wie wir die Pfarrei in fünf Jahren gerne hätten und diese Visionen auf ein Plakat zu schreiben. Der Versuch, die gesammelten Träume mit sinnigen Überschriften zusammenzufassen fiel uns anfangs etwas schwer, doch rückblickend sind sie sehr interessant zu lesen:
- Wir träumen von einer Pfarrei mit Stärke und Ausstrahlung.
- Wir träumen von einer Pfarrei als Jubla-Haus.
- Wir träumen von einer Pfarrei, die sich offen, lebendig und zeitgemäss zeigt.
Nun galt es auf Post-its unsere Wünsche an die zukünftige Leitung in Stichworte zu fassen und in einem weiteren Schritt zu gewichten. Jede Person durfte pro Thema jene drei Wünsche mit einem Punkt versehen, die ihr am wichtigsten erscheinen. So ergab sich eine Gewichtung, welche sich interessanterweise schon bei den Träumen angekündigt hat:
Haltung und Werte
- innovativ und humorvoll
- lebt den Glauben vor
- offen, ehrlich und eigenständig
- gibt Kindern und Jugendlichen viel Raum
Fachkompetenzen
- theologische Ausbildung
- gut verständliche Sprache
- setzt die Kenntnisse der Liturgie flexibel und sorgfältig ein
- klare und lösungsorientierte Führung
Sozialkompetenzen
- Offenheit für die Ökumene
- Toleranz
- Engagement
- Bereitschaft, Pfarreimitglieder mitreden und mitentscheiden zu lassen
Wichtig ist uns zudem, dass Gossau eine eigenständige Pfarrei mit eigenem Profil bleiben kann. Wir sind uns bewusst, dass eine Pfarreileitung die Verwirklichung von Träumen lediglich verhindern oder fördern kann. Unser Mitwirken ist genauso entscheidend dafür. Wir würden es begrüssen, wenn die Leitungsaufgabe auf zwei Personen aufgeteilt werden könnte, die eine Person könnte mehr die theologische und die andere Person mehr die administrative Leitung der Pfarrei übernehmen.
Es war schön, zu erleben, dass so viele Pfarreimitglieder an unserem Treffen teilnahmen und in zukunftsorientierter Stimmung nach Hause gingen.
Pfarreirat Gossau
Wie geht der Prozess der Nachfolgeregelung?
Zurückgeben der Missio
Eine Pfarreileitung benötigt einen Auftrag des Bischofs, die sogenannte Missio, um tätig zu sein. Etwa ein Jahr im Voraus, also schon im Jahr 2024, wird Markus Widmer beim Bischof um Rückgabe dieser Missio bitten. Sobald der Bischof dem Ersuchen nachkommt, wird die Pfarrei «frei». Die erste Bedingung ist erfüllt, um eine Nachfolgelösung zu finden.
Ausschreibung der Stelle
In einem ersten Schritt, also ca. ein Jahr vor der Pensionierung von Markus Widmer, wird sich die Kirchenpflege mit Vertretern des Bistums treffen, um die Ausgangslage für die Neubesetzung zu diskutieren. Dabei werden die Ideen und strategischen Überlegungen des Bistums und der Kirchenpflege einfliessen. Es wird ein Profil, resp. ein Stelleninserat erarbeitet und dieses ausgeschrieben.
In dieser Zeit wird die Kirchenpflege entscheiden, ob eine Findungskommission eingesetzt werden soll. Diese Kommission kann eine Empfehlung an die Kirchenpflege abgeben, welche Kandidatin, welcher Kandidat aus ihrer Sicht die ideale Besetzung ist. Die Kirchenpflege ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen.
Bewerbungsphase und Anstellung
Die eigentlich Bewerbungsphase beginnt nun. Bewerbungen gehen zeitgleich bei der Kantonalkirche und der Kirchenpflege ein. Dass die Bewerbungen von beiden Gremien gleichzeitig geprüft werden, soll Spannungen verhindern, denn am Ende benötigt die Seelsorgerin, der Seelsorger vom Bistum eine Missio, um tätig werden zu können. Würde diese nicht erteilt werden, wäre der gesamte Prozess zu wiederholen.
Zum Schluss der Bewerbungsphase wird sich die Kirchenpflege für eine Kandidatin oder Kandidaten entscheiden. Die Nachfolgerin, der Nachfolger wird angestellt und erhält vom Bistum eine Missio. Die Seelsorgerin, der Seelsorger ist nun provisorisch für ca. zwei Jahre gewählt und hat Zeit, sich einzuarbeiten.
Wahl an der Kirchgemeindeversammlung
Nach diesen zwei Jahren muss sich die Seelsorgerin oder Seelsorger an der Kirchgemeindeversammlung zur Wahl stellen. Jetzt haben die Angehörigen der Kirchgemeinde Wetzikon-Gossau-Seegräben die Möglichkeit, sich zu äussern und der neuen Person das Vertrauen auszusprechen.
Der Pfarreirat will sich aktiv in diesen Prozess einbringen. Wie dies geschehen soll, werden wir in den kommenden Wochen an dieser Stelle mit einem weiteren Artikel erläutern.
Fragen oder Anmerkungen?
Bei Fragen oder Rückmeldungen steht Ihnen der Pfarreirat unter pfarreirat@kath-gossau-zh.ch gerne zur Verfügung.